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   OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16   

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https://dejure.org/2016,48119
OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16 (https://dejure.org/2016,48119)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2016 - 12 ME 61/16 (https://dejure.org/2016,48119)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 61/16 (https://dejure.org/2016,48119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 903 S 1 BGB; § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG; § 144 Abs 4 VwGO; § 146 Abs 4 VwGO; § 42 Abs 2 VwGO
    Amtsermittlung; Antragsbefugnis; Fledermausbunker; legale Nutzung; optisch bedrängende Wirkung; qualifizierte Betroffenheit; Schlüssigkeit; Standsicherheit; Vertragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2016 - 1 KN 61/15

    Ausfertigung; Bekanntmachung; Erforderlichkeit; Ortsteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16
    Der Bebauungsplan Nr. 61 in seiner Ursprungsfassung wurde vor seiner Bekanntmachung nicht ausgefertigt (Nds. OVG, Urt. v. 8.1.2016 - 1 KN 61/15 -, juris Rn. 22).

    Die von der Beigeladenen zu 1. am 25. März 2014 beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61, wonach im Plangebiet auch die nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen sind, hat der 1. Senat des beschließenden Gerichts durch Urteil vom 8. November 2016 (- 1 KN 61/15 -, juris) für unwirksam erklärt.

    In ihrem Schriftsatz vom 14. Dezember 2016 hat die Antragstellerin lediglich abermals behauptet, die Nutzung sei genehmigt, und weiter ausgeführt, die Nutzung sei "wie sich aus der von dem erkennenden Senat zitierten Entscheidung im Verfahren 1 KN 61/15 ergibt mit einem gleich rechtsstarken Recht ausgestattet".

    In dieser Annahme liegt indes eine Verkennung der Gründe des Urteils des 1. Senats vom 8. November 2016 (- 1 KN 61/15 -, juris Rn. 24 ff.).

    Die Annahmen des Verwaltungsgerichts und des 1. Senats des beschließenden Gerichts in seinem - soeben zitierten - Urteil vom 8. November 2016 (- 1 KN 61/15 -, juris Rn. 24 ff.) hinsichtlich einer nicht genehmigten Nutzungsänderung decken sich insofern im Wesentlichen.

    Diesen Fehler hat die Antragsgegnerin nicht geheilt (Nds. OVG, Urt. v. 8.11.2016 - 1 KN 61/15 -, juris Rn. 22).

    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 hat der 1. Senat mit seinem Urteil vom 8. November 2016 (- 1 KN 61/15 -, juris) für unwirksam erklärt.

    Diese liegen - wie u.a. den Feststellungen des Urteils des 1. Senats des beschließenden Gerichts vom 8. November 2016 (- 1 KN 61/15 -, juris Rn. 24) zu entnehmen ist - überwiegend unter einer Erddecke und sind bis auf die Eingänge mit Vegetation bedeckt.

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16

    Antragsbefugnis; Außenbereich; Außenbereichsgrundstück; Darlegung; schlüssige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16
    Erforderlich für eine entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO zu bejahende Antragsbefugnis ist vielmehr die Möglichkeit einer nachteiligen qualifizierten Betroffenheit, deren rechtliche Einordnung als schädliche Umwelteinwirkung, sonstige Gefahr, erheblicher Nachteil oder erhebliche Belästigung nach den Umständen des Einzelfalls nicht schlechthin ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschl. d. Sen. v. 3.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris).

    Es ist nicht hinreichend dargelegt und für den Senat auch nicht zu erkennen, dass die in der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe zu einer optisch bedrängenden Wirkung von Windenergieanlagen auf bewohnte Nachbargrundstücke ohne weiteres auf andere als (legal) zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke zu übertragen wären (vgl. Beschl. d. Sen. v. 3.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris).

    Auf ein fehlerhaftes Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann sich mit Erfolg nur berufen, wer antragsbefugt ist und einen insgesamt zulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat (Urt. d. Sen. v. 30.7.2015 - 12 KN 220/14 -, NVwZ-RR 2016, 138 ff., juris Rn. 25; Beschl. v. 3.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris m. w. N.).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16
    Dies können nur Anlagen sein, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter zu prägen (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 -, BauR 2000, 1310 = BRS 63 Nr. 99 = juris Rn. 3; Urt. v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 -, DVBl. 1993, 111 = NVwZ 1993, 985 = juris Rn. 12).

    Dies können nämlich nur Anlagen sein, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (dazu BVerwG, Beschl. v. 6.3.1992 - 4 B 35.92 -, BauR 1993, 303 = BRS 54 Nr. 64 = juris Rn. 5; Beschl. v. 2.3.2000 a.a.O., juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 220/14

    Antragsbefugnis; Ortsteil; Raumordnung; Regionales Raumordnungsprogramm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16
    Auf ein fehlerhaftes Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann sich mit Erfolg nur berufen, wer antragsbefugt ist und einen insgesamt zulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat (Urt. d. Sen. v. 30.7.2015 - 12 KN 220/14 -, NVwZ-RR 2016, 138 ff., juris Rn. 25; Beschl. v. 3.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 19.14

    Begründung einer Divergenz wegen fehlerhafter Anwendung von durch die Vorinstanz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16
    Das Gericht ist berechtigt, wenn nicht gar verpflichtet, Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit und voraussichtliche Belastbarkeit zu prüfen (BVerwG, Beschl. v. 12.1.2015 - 4 BN 19.14 -, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16
    Dies können nur Anlagen sein, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter zu prägen (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 -, BauR 2000, 1310 = BRS 63 Nr. 99 = juris Rn. 3; Urt. v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 -, DVBl. 1993, 111 = NVwZ 1993, 985 = juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 8 A 2764/09

    Windenergieanlage in Bochum-Gerthe unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16
    Eine Grundstücksnutzung kann schließlich nur Abwehrrechte begründen, wenn und soweit diese Nutzung formell und materiell legal ist (BVerwG, Urt. v. 24.9.1992 - 7 C 6.92 -, BVerwGE 91, 92, juris Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschl. v. 24.6.2010 - 8 A 2764/09 -, NuR 2010, 888, juris Rn. 52 f., jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16
    Eine Grundstücksnutzung kann schließlich nur Abwehrrechte begründen, wenn und soweit diese Nutzung formell und materiell legal ist (BVerwG, Urt. v. 24.9.1992 - 7 C 6.92 -, BVerwGE 91, 92, juris Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschl. v. 24.6.2010 - 8 A 2764/09 -, NuR 2010, 888, juris Rn. 52 f., jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16
    Da sich die fehlende Antragsbefugnis der Sache nach bereits aus den Erwägungen des Verwaltungsgerichts und unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens ergibt, ist der vorliegende Fall nicht mit den von der Antragstellerin zitierten Fallgestaltungen (BVerwG, Beschl. v. 12.1.2016 - 4 BN 11.15 -, ZfBR 2016, 263, juris Rn. 12, u. Beschl. v. 8.6.2011 - 4 BN 42.10 -, BauR 2011, 566, juris Rn. 3 ff.) vergleichbar.
  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 61/16
    Dies können nämlich nur Anlagen sein, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (dazu BVerwG, Beschl. v. 6.3.1992 - 4 B 35.92 -, BauR 1993, 303 = BRS 54 Nr. 64 = juris Rn. 5; Beschl. v. 2.3.2000 a.a.O., juris Rn. 3).
  • BVerwG, 12.01.2016 - 4 BN 11.15

    Keine Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei nur geringfügiger

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 12 ME 58/16

    Antragsbefugnis; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Interessenabwägung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - 8 B 1264/16

    Genehmigungen für Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald bleiben vollziehbar

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016- 22 AS 16.2421 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 61/16 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 9 B 974/16 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16 -, juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 8 E 10117/17 -, juris.
  • OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 584/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen in der Nähe

    Eine solche Beziehung kann vermittelt werden durch Rechte an einer Sache oder einer Sachgesamtheit (beispielsweise an einem Grundstück oder an einem Gewerbebetrieb), die derart im Einwirkungsbereich der Anlage gelegen sind, dass sie durch diese in einer von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG missbilligten Weise betroffen sein können.(Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.12.2016 - 12 ME 61/16 - (juris)) Diese Voraussetzungen könnten im vorliegenden Fall erfüllt sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 8 E 928/16

    Festsetzung des Streitwerts für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016 -22 AS 16.2421 -, juris; OVG Nds., Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 61/16 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 9 B 974/16 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16 -, juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 8 E 10117/17 -, juris.
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